Pflanzen-Info-Portal ! Pflanzen News & Infos Pflanzen-Info-Portal Forum ! Pflanzen Forum Pflanzen-Info-Portal Videos ! Pflanzen Videos Pflanzen-Info-Portal Galerie ! Pflanzen Foto - Galerie Pflanzen-Info-Portal WEB-Links ! Pflanzen Web - Links Pflanzen-Info-Portal  Lexikon ! Pflanzen Lexikon Pflanzen-Info-Portal Kalender ! Pflanzen Kalender

 Pflanzen-Info-Portal.de: News, Infos & Tipps zu Pflanzen

Seiten-Suche:  
 Pflanzen-Info-Portal.de <- Startseite     Anmelden  oder   Einloggen    

Pflanzen Tipps & Pflanzen Infos & Pflanzen News !  Who's Online
Zur Zeit sind 151 Gäste und 0 Mitglied(er) online.
Sie sind ein anonymer Besucher. Sie können sich hier anmelden und dann viele kostenlose Features dieser Seite nutzen!

Pflanzen Tipps & Pflanzen Infos & Pflanzen News !  Online - Werbung
Europa

Pflanzen Tipps & Pflanzen Infos & Pflanzen News !  Haupt - Menü
Pflanzen News - Services
· Pflanzen - News
· Pflanzen - Links
· Pflanzen - Forum
· Pflanzen - Lexikon
· Pflanzen - Kalender
· Pflanzen - Foto-Galerie
· Pflanzen - Testberichte
· Pflanzen - Seiten Suche

Redaktionelles
· Alle Pflanzen-Info-Portal News
· Pflanzen-Info-Portal Rubriken
· Top 5 bei Pflanzen-Info-Portal
· Weitere Web Infos & Tipps

Mein Account
· Log-In @ Pflanzen-Info-Portal
· Mein Account
· Mein Tagebuch
· Log-Out @ Pflanzen-Info-Portal
· Account löschen

Interaktiv
· Pflanzen Link senden
· Pflanzen Event senden
· Pflanzen Bild senden
· Pflanzen Testbericht senden
· Pflanzen Kleinanzeige senden
· Pflanzen Artikel posten
· Feedback geben
· Kontakt-Formular
· Pflanzen-Portal weiterempfehlen

Community
· Pflanzen-Info-Portal Mitglieder
· Pflanzen-Info-Portal Gästebuch

Information
· Pflanzen-Info-Portal FAQ/ Hilfe
· Pflanzen-Info-Portal Impressum
· Pflanzen-Info-Portal AGB & Datenschutz
· Pflanzen-Info-Portal Statistiken

Accounts
· Twitter
· google+

Pflanzen Tipps & Pflanzen Infos & Pflanzen News !  Kostenlose Online Spiele
Pacman
Pacman
Tetris
Tetris
Asteroids
Asteroids
Space Invaders
Space Invaders
Frogger
Frogger

Pinguine / PenguinPush / Penguin Push
Pinguine
Birdie
Birdie
TrapShoot
TrapShoot

Pflanzen Tipps & Pflanzen Infos & Pflanzen News !  Terminkalender
März 2024
  1 2 3
4 5 6 7 8 9 10
11 12 13 14 15 16 17
18 19 20 21 22 23 24
25 26 27 28 29 30 31

Messen
Veranstaltung
Konzerte
Treffen
Sonstige
Ausstellungen
Geburtstage
Veröffentlichungen
Festivals
Tagung
Kongress

Pflanzen Tipps & Pflanzen Infos & Pflanzen News !  Seiten - Infos
Pflanzen Info Portal - Mitglieder!  Mitglieder:3611
Pflanzen Info Portal -  News!  News:4.409
Pflanzen Info Portal -  Links!  Links:7
Pflanzen Info Portal -  Kalender!  Termine:0
Pflanzen Info Portal -  Lexikon!  Lexikon:3
Pflanzen Info Portal - Forumposts!  Forumposts:170
Pflanzen Info Portal -  Testberichte!  Testberichte:0
Pflanzen Info Portal -  Galerie!  Galerie Bilder:5.248
Pflanzen Info Portal -  Gästebuch!  Gästebuch-Einträge:7

Pflanzen Tipps & Pflanzen Infos & Pflanzen News !  Pflanzen-Info-Portal WebTips
Pflanzen ! Pflanzen bei Google
Pflanzen ! Pflanzen bei Wikipedia

Pflanzen Tipps & Pflanzen Infos & Pflanzen News !  Partner-Artikel zum Thema Pflanzen
Diese Artikelübersicht steht nur auf der Startseite zur Verfügung!

Pflanzen Tipps & Pflanzen Infos & Pflanzen News !  Online WEB Tipps
Gratisland.de Pheromone

Pflanzen-Info-Portal.de - Tipps, Infos & News rund um Pflanzen!

Pflanzen Tipps & Pflanzen Infos @ Pflanzen-Info-Portal.de! Friedhöfe - mehr als Ruhestätten und Orte der Trauer

Veröffentlicht am Dienstag, dem 11. September 2018 von Pflanzen-Info-Portal.de

Pflanzen Infos
PR-Gateway: ARAG Experten zu den Tagen des Friedhofes

Ins Leben gerufen vom Bund deutscher Friedhofsgärtner, tragen die diesjährigen Tage des Friedhofes am 15. und 16. September das Motto 'Der Friedhof: Leben - Lachen - Freude'. Ziel der beiden Aktionstage ist es, den Friedhof mehr als grüne Oase der Gartenkultur und Ort der Erholung ins Bewusstsein zu rücken und damit den Umgang mit Tod und Trauer aus der Tabuzone zu holen. Ein Anlass für die ARAG Experten, einen ganz praktischen Blick auf das Thema zu werfen und einige interessante Sachverhalte zu klären.

Gehört Asche auf den Friedhof?

Wahrscheinlich hat jeder einen Lieblingsplatz. Und so romantisch die Vorstellung auch ist, nach dem Tod für immer an diesem Ort zu bleiben, indem man seine Asche dort verstreuen lässt: Das ist fast überall in Deutschland tabu. Die Asche eines Verstorbenen darf nicht auf einem privaten Grundstück verstreut werden. In einem konkreten Fall wollte ein Mann die Asche seiner sterblichen Überreste auf einem Waldgrundstück verstreuen lassen, das ihm gehörte. Doch der Landkreis lehnte dies unter Hinweis auf den bestehenden Friedhofszwang ab. Dieser schreibt laut ARAG Experten vor, dass Verstorbene in Deutschland ihre letzte Ruhe nur auf einer offiziell als Friedhof ausgewiesenen Fläche finden dürfen. Ursprünglich diente die über 200 Jahre alte Vorschrift dem Schutz vor Seuchen. Ein Problem, was sich heute zwar nicht mehr stellt, aber die Richter in diesem Fall blieben hart und verweigerten dem Mann seinen Wunsch (Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Az.: 7 A 10005/12.OVG). Es gibt nach Auskunft der ARAG Experten allerdings ein Bundesland, das den Friedhofszwang 2015 abgeschafft hat. So dürfen die Bremer ihre Asche auch im eigenen Garten verstreuen - vorausgesetzt, es gibt eine schriftliche Verfügung des Verstorbenen.

Werbung auf Friedhöfen meist tabu

Schriftzüge auf Arbeitskleidung sind eigentlich die normalste Werbung der Welt. Könnte man meinen. Doch auf Friedhöfen kann es, je nach Friedhofssatzung, tabu sein, gebrandete Arbeitskleidung zu tragen. In einem konkreten Fall trugen der Geschäftsführer und ein Kreuzträger eines Beerdigungsinstituts bei einer Beisetzung weiße Oberhemden, die am Kragen mit dem schwarzen Schriftzug des Unternehmens versehen waren. Die Konkurrenz klagte dagegen, und pochte auf die Friedhofssatzung, in der unter anderem stand, dass es verboten sei, "Reklame irgendwelcher Art zu treiben". Und da es sich bei dem Schriftzug am Hemdkragen eindeutig um Werbung handelt, die der Förderung des Unternehmens dient, musste der Bestatter auf die gebrandeten Hemden verzichten.

Wer zahlt für eine Beerdigung?

Die Kosten für die Beerdigung tragen in erster Linie die Erben - und zwar als Gegenleistung für das erhaltene Erbe. Es kann sein, dass ein einzelner Erbe den gesamten Betrag für das Begräbnis übernehmen muss. Er hat dann allerdings die Möglichkeit, die übrigen Erben anteilig in die Pflicht zu nehmen. Aber wie teuer darf eine Beerdigung eigentlich sein? In der Regel umfassen die zu tragenden Kosten den Betrag, der aufgrund der Lebensstellung des Verstorbenen angemessen ist. Dies sind laut ARAG Experten grundsätzlich die Kosten für den Bestatter und das Grab, eine übliche Feier, den Grabstein und die Anlage der Grabstätte sowie Todesanzeigen, Danksagungen und eventuell die Trauerkleidung. Nicht dazu gehören in der Regel die Reisekosten der Angehörigen sowie Kosten für eine Umbettung und endgültige Bestattung. Falls die Kosten von den Erben nicht eingefordert werden können oder kein Vermögen vorhanden ist, zahlt der Unterhaltsverpflichtete. Es ist möglich, dass die Unterhaltsverpflichteten auch dann für die Beerdigungskosten aufkommen müssen, wenn sie und auch alle anderen Erben das Erbe ausgeschlagen haben. Gibt es keine unterhaltspflichtigen Personen, sind wiederum die Angehörigen in der Pflicht. Eine Verpflichtung zur Übernahme der Beerdigungskosten kann auch aufgrund eines Vertrags oder eines Schadensersatzanspruchs bei Tötung bestehen. Und das Seemannsgesetz schreibt die Pflicht des Kapitäns zur Regelung der Beerdigung beim Tod eines Besatzungsmitglieds fest.

Wann zahlt das Sozialamt?

Können die Kosten für die Beerdigung dem Verpflichteten nicht zugemutet werden, springt nach Auskunft der ARAG Experten das örtliche Sozialamt ein. Es übernimmt die notwendigen Bestattungskosten, wenn nicht vorrangig Sterbegelder berücksichtigt werden müssen. Die Übernahme der Kosten kann nicht nur aufgrund der finanziellen Situation des Verpflichteten unzumutbar sein, sondern beispielsweise auch dann, wenn der Verpflichtete von dem Verstorbenen misshandelt wurde. Als notwendig gelten beispielsweise die Kosten für die Leichenschau und -beförderung, öffentliche Gebühren, das Vorbereiten und Herrichten der Leiche, ein einfacher Sarg und Blumenschmuck, die Trauerfeier im Beerdigungsinstitut, die Sargträger und die Überführung auf den Friedhof, das erstmalige Herrichten des Grabes sowie ausnahmsweise die Kosten für die Überführung in eine Familiengrabstätte. Die Kosten für die Anreise der Trauergäste und die Trauerfeier, die Todesanzeige, die Trauerbekleidung und regelmäßige Mehrkosten für eine Wahlgrabstätte können allerdings nicht beansprucht werden. Grabpflege und eine Bestattung im Ausland werden ebenfalls nicht übernommen. Das Sozialamt übernimmt die Bestattungskosten auch dann nicht, wenn es sich um eine Feuerbestattung oder eine anonyme Bestattung handelt oder jemand anderes dazu in der Lage ist, die Kosten zu übernehmen.

Grabstein und Einfassung: Wer ist für die Standsicherheit zuständig?

Der Nutzungsberechtigte eines Grabes ist für die Standsicherheit eines Grabmals und der Grabeinfassung allein verantwortlich. In einem konkreten Fall hatte sich die Steinumrandung eines Grabes an der hinteren Seite abgesenkt. Die Stadt forderte den Nutzer des Grabes auf, die Grabeinfassung ordnungsgemäß herzurichten und die Standsicherheit des Grabsteins zu gewährleisten. Doch dieser weigerte sich mit der Begründung, dass eine benachbarte Grabstätte ein niedrigeres Erdniveau habe und nur daher die eigene Grabumrandung abgesackt war. Doch ein Blick in die Friedhofssatzung verriet, dass Nutzungsberechtigte dafür Sorge tragen, dass Grabmale und sonstige bauliche Anlagen (zum Beispiel Umrandungen) dauerhaft standsicher seien und auch beim Öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzten oder sich senkten (Verwaltungsgericht Mainz, Az.: 3 K 782/14.MZ).

Gemeinsame Bestattung von Mensch und Tier

Explizit verboten war die Mensch-Tier-Bestattung in Deutschland bislang nicht. Aber eben auch nicht ausdrücklich erlaubt. Nun ist es dank eines juristischen Winkelzuges zumindest in zwei deutschen Städten so weit: Hund, Katze, Maus und Co. dürfen ganz offiziell gemeinsam mit ihrem Herrchen begraben werden. In Koblenz und Essen darf das verstorbene Haustier ganz offiziell mit ins Grab. Nach Auskunft der ARAG Experten erlaubt das deutsche Bestattungsrecht die gemeinsame Bestattung von Mensch und Tier allerdings nur, wenn die jeweilige Friedhofssatzung kein entsprechendes Verbot enthält. Zwar darf die Urne des Hautieres mit seinem Besitzer gemeinsam ins Grab, doch sowohl die Überführung als auch die Einäscherung müssen weiterhin streng getrennt nach Mensch und Tier erfolgen. Untersagt bleibt nach Angaben der ARAG Experten auch die Beisetzung tierischer Kadaver. Selbst wenn es etwas gruselig klingt: Tote Tiere müssen nach wie vor in der so genannten Tierkörperbeseitigungsanstalt verbrannt werden. Und es gilt natürlich, die Pietät zu wahren und zu respektieren, wenn es Menschen gibt, die sich keinen gemeinsamen Friedhof vorstellen können. In Essen geht der Betreiber es diesbezüglich ganz pragmatisch an: Er pflanzt eine Hecke zwischen "herkömmlichem" Menschenfriedhof und "innovativem" Mensch-Tier-Friedhof.

Skurrile Bestattungsformen

In vielen deutschen Haushalten stehen bereits Tier-Urnen, für deren letzte Ruhestätte es nun einen geeigneten Ort gibt. Vergleichsweise normal mutet die Mensch-Tierbestattung allerdings an, wenn man einen Blick nach Gelsenkirchen wirft. Dort können sich echte Schalke-Fans seit 2012 auf dem Schalke Fan Feld ab 2.800 Euro mit Blick auf das Stadion begraben lassen. Der Friedhof ist natürlich in Stadion-Form angelegt und mit blau-weißer Blütenpracht bepflanzt. In England dürfen Fans ihre Asche sogar über dem Heiligen Rasen von Wembley verstreuen oder ihre Urne hinter der Torlinie bestatten lassen. Amerikaner können sich per Rakete ins Weltall befördern lassen. Dieser "Memorial Spaceflight" kostet zwischen 8.000 und 25.000 Euro. Angesichts dieser schrägen Praktiken dürften Tier-Mensch-Bestattungen recht normal erscheinen.

Mehr zum Thema unter:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.000 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,6 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.)
Dr. Renko Dirksen Dr. Matthias Maslaton Werner Nicoll Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
http://www.ARAG.de

Pressekontakt:
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50764 Köln
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
0221 92428-215
http://www.ARAG.de

(News & Infos zum >> RaketenSEO << gibt es hier.)

Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


ARAG Experten zu den Tagen des Friedhofes

Ins Leben gerufen vom Bund deutscher Friedhofsgärtner, tragen die diesjährigen Tage des Friedhofes am 15. und 16. September das Motto 'Der Friedhof: Leben - Lachen - Freude'. Ziel der beiden Aktionstage ist es, den Friedhof mehr als grüne Oase der Gartenkultur und Ort der Erholung ins Bewusstsein zu rücken und damit den Umgang mit Tod und Trauer aus der Tabuzone zu holen. Ein Anlass für die ARAG Experten, einen ganz praktischen Blick auf das Thema zu werfen und einige interessante Sachverhalte zu klären.

Gehört Asche auf den Friedhof?

Wahrscheinlich hat jeder einen Lieblingsplatz. Und so romantisch die Vorstellung auch ist, nach dem Tod für immer an diesem Ort zu bleiben, indem man seine Asche dort verstreuen lässt: Das ist fast überall in Deutschland tabu. Die Asche eines Verstorbenen darf nicht auf einem privaten Grundstück verstreut werden. In einem konkreten Fall wollte ein Mann die Asche seiner sterblichen Überreste auf einem Waldgrundstück verstreuen lassen, das ihm gehörte. Doch der Landkreis lehnte dies unter Hinweis auf den bestehenden Friedhofszwang ab. Dieser schreibt laut ARAG Experten vor, dass Verstorbene in Deutschland ihre letzte Ruhe nur auf einer offiziell als Friedhof ausgewiesenen Fläche finden dürfen. Ursprünglich diente die über 200 Jahre alte Vorschrift dem Schutz vor Seuchen. Ein Problem, was sich heute zwar nicht mehr stellt, aber die Richter in diesem Fall blieben hart und verweigerten dem Mann seinen Wunsch (Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Az.: 7 A 10005/12.OVG). Es gibt nach Auskunft der ARAG Experten allerdings ein Bundesland, das den Friedhofszwang 2015 abgeschafft hat. So dürfen die Bremer ihre Asche auch im eigenen Garten verstreuen - vorausgesetzt, es gibt eine schriftliche Verfügung des Verstorbenen.

Werbung auf Friedhöfen meist tabu

Schriftzüge auf Arbeitskleidung sind eigentlich die normalste Werbung der Welt. Könnte man meinen. Doch auf Friedhöfen kann es, je nach Friedhofssatzung, tabu sein, gebrandete Arbeitskleidung zu tragen. In einem konkreten Fall trugen der Geschäftsführer und ein Kreuzträger eines Beerdigungsinstituts bei einer Beisetzung weiße Oberhemden, die am Kragen mit dem schwarzen Schriftzug des Unternehmens versehen waren. Die Konkurrenz klagte dagegen, und pochte auf die Friedhofssatzung, in der unter anderem stand, dass es verboten sei, "Reklame irgendwelcher Art zu treiben". Und da es sich bei dem Schriftzug am Hemdkragen eindeutig um Werbung handelt, die der Förderung des Unternehmens dient, musste der Bestatter auf die gebrandeten Hemden verzichten.

Wer zahlt für eine Beerdigung?

Die Kosten für die Beerdigung tragen in erster Linie die Erben - und zwar als Gegenleistung für das erhaltene Erbe. Es kann sein, dass ein einzelner Erbe den gesamten Betrag für das Begräbnis übernehmen muss. Er hat dann allerdings die Möglichkeit, die übrigen Erben anteilig in die Pflicht zu nehmen. Aber wie teuer darf eine Beerdigung eigentlich sein? In der Regel umfassen die zu tragenden Kosten den Betrag, der aufgrund der Lebensstellung des Verstorbenen angemessen ist. Dies sind laut ARAG Experten grundsätzlich die Kosten für den Bestatter und das Grab, eine übliche Feier, den Grabstein und die Anlage der Grabstätte sowie Todesanzeigen, Danksagungen und eventuell die Trauerkleidung. Nicht dazu gehören in der Regel die Reisekosten der Angehörigen sowie Kosten für eine Umbettung und endgültige Bestattung. Falls die Kosten von den Erben nicht eingefordert werden können oder kein Vermögen vorhanden ist, zahlt der Unterhaltsverpflichtete. Es ist möglich, dass die Unterhaltsverpflichteten auch dann für die Beerdigungskosten aufkommen müssen, wenn sie und auch alle anderen Erben das Erbe ausgeschlagen haben. Gibt es keine unterhaltspflichtigen Personen, sind wiederum die Angehörigen in der Pflicht. Eine Verpflichtung zur Übernahme der Beerdigungskosten kann auch aufgrund eines Vertrags oder eines Schadensersatzanspruchs bei Tötung bestehen. Und das Seemannsgesetz schreibt die Pflicht des Kapitäns zur Regelung der Beerdigung beim Tod eines Besatzungsmitglieds fest.

Wann zahlt das Sozialamt?

Können die Kosten für die Beerdigung dem Verpflichteten nicht zugemutet werden, springt nach Auskunft der ARAG Experten das örtliche Sozialamt ein. Es übernimmt die notwendigen Bestattungskosten, wenn nicht vorrangig Sterbegelder berücksichtigt werden müssen. Die Übernahme der Kosten kann nicht nur aufgrund der finanziellen Situation des Verpflichteten unzumutbar sein, sondern beispielsweise auch dann, wenn der Verpflichtete von dem Verstorbenen misshandelt wurde. Als notwendig gelten beispielsweise die Kosten für die Leichenschau und -beförderung, öffentliche Gebühren, das Vorbereiten und Herrichten der Leiche, ein einfacher Sarg und Blumenschmuck, die Trauerfeier im Beerdigungsinstitut, die Sargträger und die Überführung auf den Friedhof, das erstmalige Herrichten des Grabes sowie ausnahmsweise die Kosten für die Überführung in eine Familiengrabstätte. Die Kosten für die Anreise der Trauergäste und die Trauerfeier, die Todesanzeige, die Trauerbekleidung und regelmäßige Mehrkosten für eine Wahlgrabstätte können allerdings nicht beansprucht werden. Grabpflege und eine Bestattung im Ausland werden ebenfalls nicht übernommen. Das Sozialamt übernimmt die Bestattungskosten auch dann nicht, wenn es sich um eine Feuerbestattung oder eine anonyme Bestattung handelt oder jemand anderes dazu in der Lage ist, die Kosten zu übernehmen.

Grabstein und Einfassung: Wer ist für die Standsicherheit zuständig?

Der Nutzungsberechtigte eines Grabes ist für die Standsicherheit eines Grabmals und der Grabeinfassung allein verantwortlich. In einem konkreten Fall hatte sich die Steinumrandung eines Grabes an der hinteren Seite abgesenkt. Die Stadt forderte den Nutzer des Grabes auf, die Grabeinfassung ordnungsgemäß herzurichten und die Standsicherheit des Grabsteins zu gewährleisten. Doch dieser weigerte sich mit der Begründung, dass eine benachbarte Grabstätte ein niedrigeres Erdniveau habe und nur daher die eigene Grabumrandung abgesackt war. Doch ein Blick in die Friedhofssatzung verriet, dass Nutzungsberechtigte dafür Sorge tragen, dass Grabmale und sonstige bauliche Anlagen (zum Beispiel Umrandungen) dauerhaft standsicher seien und auch beim Öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzten oder sich senkten (Verwaltungsgericht Mainz, Az.: 3 K 782/14.MZ).

Gemeinsame Bestattung von Mensch und Tier

Explizit verboten war die Mensch-Tier-Bestattung in Deutschland bislang nicht. Aber eben auch nicht ausdrücklich erlaubt. Nun ist es dank eines juristischen Winkelzuges zumindest in zwei deutschen Städten so weit: Hund, Katze, Maus und Co. dürfen ganz offiziell gemeinsam mit ihrem Herrchen begraben werden. In Koblenz und Essen darf das verstorbene Haustier ganz offiziell mit ins Grab. Nach Auskunft der ARAG Experten erlaubt das deutsche Bestattungsrecht die gemeinsame Bestattung von Mensch und Tier allerdings nur, wenn die jeweilige Friedhofssatzung kein entsprechendes Verbot enthält. Zwar darf die Urne des Hautieres mit seinem Besitzer gemeinsam ins Grab, doch sowohl die Überführung als auch die Einäscherung müssen weiterhin streng getrennt nach Mensch und Tier erfolgen. Untersagt bleibt nach Angaben der ARAG Experten auch die Beisetzung tierischer Kadaver. Selbst wenn es etwas gruselig klingt: Tote Tiere müssen nach wie vor in der so genannten Tierkörperbeseitigungsanstalt verbrannt werden. Und es gilt natürlich, die Pietät zu wahren und zu respektieren, wenn es Menschen gibt, die sich keinen gemeinsamen Friedhof vorstellen können. In Essen geht der Betreiber es diesbezüglich ganz pragmatisch an: Er pflanzt eine Hecke zwischen "herkömmlichem" Menschenfriedhof und "innovativem" Mensch-Tier-Friedhof.

Skurrile Bestattungsformen

In vielen deutschen Haushalten stehen bereits Tier-Urnen, für deren letzte Ruhestätte es nun einen geeigneten Ort gibt. Vergleichsweise normal mutet die Mensch-Tierbestattung allerdings an, wenn man einen Blick nach Gelsenkirchen wirft. Dort können sich echte Schalke-Fans seit 2012 auf dem Schalke Fan Feld ab 2.800 Euro mit Blick auf das Stadion begraben lassen. Der Friedhof ist natürlich in Stadion-Form angelegt und mit blau-weißer Blütenpracht bepflanzt. In England dürfen Fans ihre Asche sogar über dem Heiligen Rasen von Wembley verstreuen oder ihre Urne hinter der Torlinie bestatten lassen. Amerikaner können sich per Rakete ins Weltall befördern lassen. Dieser "Memorial Spaceflight" kostet zwischen 8.000 und 25.000 Euro. Angesichts dieser schrägen Praktiken dürften Tier-Mensch-Bestattungen recht normal erscheinen.

Mehr zum Thema unter:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.000 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,6 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.)
Dr. Renko Dirksen Dr. Matthias Maslaton Werner Nicoll Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
http://www.ARAG.de

Pressekontakt:
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50764 Köln
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
0221 92428-215
http://www.ARAG.de

(News & Infos zum >> RaketenSEO << gibt es hier.)

Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht Pflanzen-Info-Portal.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (PR-Gateway) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: Pflanzen-Info-Portal.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Friedhöfe - mehr als Ruhestätten und Orte der Trauer" | Anmelden oder Einloggen | 0 Kommentare
Grenze
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden


Diese Web-Videos bei Pflanzen-Info-Portal.de könnten Sie auch interessieren:

Orchideen Pflege: Orchitop - Orchideen richtig gieß ...

Orchideen Pflege: Orchitop - Orchideen richtig gieß ...
Orchideen Pflege: 10 krasse Irrtümer bei der Pflege ...

Orchideen Pflege: 10 krasse Irrtümer bei der Pflege ...
Orchideen Pflege: "Orchideen richtig umtopfen + sch ...

Orchideen Pflege:

Alle Web-Video-Links bei Pflanzen-Info-Portal.de: Pflanzen-Info-Portal.de Web-Video-Verzeichnis


Diese Fotos bei Pflanzen-Info-Portal.de könnten Sie auch interessieren:

Botanischer-Garten-in-Leipzig-2013-130725 ...

Clara-Zetkin-Park-Leipzig-2013-130725-DSC ...

Botanischer-Garten-Dresden-2013-130813-DS ...


Alle Fotos in der Foto-Galerie von Pflanzen-Info-Portal.de: Pflanzen-Info-Portal.de Foto - Galerie

Diese Lexikon-Einträge bei Pflanzen-Info-Portal.de könnten Sie auch interessieren:

 Pflanzen
Die Pflanzen (Plantae) bilden ein eigenes Reich innerhalb der Domäne der Lebewesen mit Zellkern und Zellmembran, also der Domäne Eukaryoten. Nach heutigen Schätzungen existieren auf der Erde zwischen rund 320.000 und 500.000 Pflanzenarten, nach der International Union for Conservation of Nature (IUCN) 380.000, von denen rund ein Fünftel vom Aussterben bedroht sind. Das Teilgebiet der Biologie, das sich wissenschaftlich mit der Erforschung der Pflanzen befasst, ist die Botanik. Historisch ...

Diese Forum-Threads bei Pflanzen-Info-Portal.de könnten Sie auch interessieren:

 Anzuchttöpfchen selbst gemacht (Dora39, 09.10.2015)

 Da kann ich DEN Tipp geben..... (DaveD, 08.04.2018)

 Orchideen unter Obstbäume gehängt (HarryB, 19.02.2018)

Diese Forum-Posts bei Pflanzen-Info-Portal.de könnten Sie auch interessieren:

  Es ist wirklich frustrierend zu sehen, wie die Berliner Kleingärten dem Fortschritt geopfert werden sollen. Diese Entscheidung scheint Teil einer langfristigen Planung zu sein, aber es ist schwer zu ... (Wirtz, 10.02.2024)

  Das ist was für Menschen die eh schon alles haben und auch in ihrer Freizeit ganz anders hantieren. So jemanden habe ich in meinem Bekanntenkreis. Als ich fragte ob er mit den Weihnachtsgesche ... (Otto76, 18.03.2020)

  Nur mit dem Unterschied, in den Ländern wird das jedes Jahr gefeiert. Bei uns gibt es auch so was, aber das sind mehr so Strohfeuer. Am letzte Freitag den 27.09. zum Beispiel war in Deutschland ... (Aaron1, 29.09.2019)

  Was mich wundert, dass damit nicht geworben wird. Ich finde weder auf der offiziellen Stadt-Seite von Magdeburg etwas, noch auf irgendeiner Tourismusseite. Es sei denn du gehst auf die Seite Fri ... (Ortwin59, 14.04.2019)

  Hat dir schon mal jemand erzählt das es auch Rosmarin in getrockneter Form gibt. Und das Beste an der Geschichte, der getrocknete hat eine höhere Würzkraft als frischer. Also was soll der Ärger ... (HannesW, 28.05.2018)

  Im Freien aufhängen bringt vor und Nachteile. Zum einen die UV-Strahlung, sie desinfiziert die Orchideen und die bewegende Frischluft verhindert Pilzkrankheiten an der Pflanze. Der Nachteil, Sch ... (Helmfried, 19.02.2018)

  Bei uns gibt es an der Friedhofsmauer ein Rasenstück. Da wachsen im Frühjahr immer winzige Eichensetzlinge, verursacht durch die Eichen die auf dem Friedhofsgelände stehen. Darf ich diese Setzling ... (Alwin03, 28.06.2015)

Diese News bei Pflanzen-Info-Portal.de könnten Sie auch interessieren:

 Update: Neue Initiative für seelische Gesundheit: (PR-Gateway, 20.03.2024)
The Smile Effect: Dein Lächeln als Türöffner zum Glück

- Weltglückstag 2024: Bayer startet die Initiative "The Smile Effect"

- Türöffner fur die Webseite thesmileeffect.de ist ein Lächeln

- Lächelnde Menschen sind glücklicher - wichtig fur die seelische Gesundheit



Leverkusen, 20. März 2024 - Wer lächelt, hat mehr vom Leben, denn: Lächeln macht leistungsfähiger (1), lächelnde Menschen sind beruflich erfolgreicher (2) und wissenschaftliche Erkenntnis ...

 Neue Initiative für seelische Gesundheit: (PR-Gateway, 19.03.2024)
The Smile Effect: Dein Lächeln als Türöffner zum Glück

Leverkusen, 19. März 2024 - Wer lächelt, hat mehr vom Leben, denn: Lächeln macht leistungsfähiger(1), lächelnde Menschen sind beruflich erfolgreicher(2) und wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, dass Lächeln ein wenig glücklicher macht. Was zunächst überrascht: Die Effekte treten auch ein, wenn das Lächeln aufgesetzt ist.(3)



Lächeln in die Kamera öffnet die Webseite



Das Gefühl glücklich zu se ...

 Frühlingserwachen im Fossilturm (PR-Gateway, 18.03.2024)
Lily meistert eine schwierige Woche, doch ihre Stimmung will nicht richtig aufhellen. Woran mag das liegen?

Die Woche war unerbittlich gewesen, geprägt von knappen Fristen, anspruchsvollen Kunden und dem allgegenwärtigen Druck, kreative Höchstleistungen zu erbringen. Trotz ihres unerschütterlichen Einsatzes und ihrer unermüdlichen Bemühungen spürte Lily, wie sich das Gewicht der Erschöpfung auf ihre Schultern legte. Mit einem Seufzer schob sie ihre Frustration beiseite und richtete ih ...

 Gewässer nachhaltig sanieren, Klärteiche entschlammen (PR-Gateway, 08.03.2024)
Arbeiten mit den Werkzeugen der Natur: mit Bakterien, Enzymen und Sauerstoff

"Die nachgewiesene Schlammreduktion umfasste mehr als das Doppelte der im Rahmen des Pilotprojektes angestrebten Reduktion von 20 cm Schlamm", schreibt das Ingenieurbüro BGS Wasser im Monitoringbericht zum Pilotprojekt der Gewässersanierung des Horlachgraben, Becken 5, in Rüsselsheim. Innerhalb von anderthalb Monaten, in denen die Wirksamkeit des Verfahrens der BluePlanet Germany nachgewiesen werden sollte, w ...

 Interessante Geschenkideen zu Ostern (Kummer, 02.03.2024)
Jeder freut sich über ein kleines Präsent zu Ostern. Und wenn das Geschenk dann auch noch von Herzen kommt, kommt es auch genau da an.

Geschenkideen:
Gedankenkarussell - Eine literarische Reise
Die Autorin nimmt Sie in "Gedankenkarussell - Eine literarische Reise" mit auf ein interessantes Lesevergnügen.
Erleben Sie Texte zum Nachdenken. Vielleicht finden Sie sich sogar in der einen oder anderen Geschichte sowie Situation wieder.
Erleben Sie Texte, die ...

 Ostergeschenke für Bücherwürmer (Kummer, 18.02.2024)
Sie suchen noch ein passendes Ostergeschenk für einen Bücherwurm? Hier einige Tipps!

Geschichten aus dem Reich der Hexen, Elfen und Kobolde
Dieses Buch lädt den Leser mit seinen märchenhaften und lehrreichen Geschichten aus dem Reich der Hexen, Elfen und Feen zu einer Reise in die bunte Welt der Fantasie ein. Mit seinen lustigen Ausmalbildern ist es für Kinder ebenso geeignet wie für all jene, die im Herzen jung geblieben sind.
SBN-13: 978-373579072I

D ...

 Vorschläge für Weihnachtsgeschenke (Kummer, 07.12.2023)
Weihnachten rückt mit großen Schritten näher. Damit Sie nicht ohne Weihnachtsgeschenk sind, hier einige Vorschläge. Sie wissen ja, Bücher sind immer ein tolles Präsent, da sie zeitlos sind.
In dem Sinne schon einmal besinnliche Weihnachtsfeiertage und gute Wünsche für ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2024.

Nepomucks und Finns Schlemmerbalkon
Nepomuck und Finn laden Dich herzlich ein, sie auf ihrem Schlemmerbalkon zu besuchen.
Anhand von lustigen Geschichte ...

 Verantwortungsvoll mit unserer Umwelt umgehen (Kummer, 24.12.2022)
In ihrem Buch „Nepomuck und Finn: Mission Umweltschutz“ erzählen Kobold Nepomuck und Mäuserich Finn Geschichten, was sie schon alles mit Umweltsündern erlebt oder gehört haben. Erzählungen, die zum Nachdenken anregen und animieren sollen, ebenfalls etwas für die Umwelt zu tun. Und das in deutscher und englischer Sprache.

Trailer:
https://youtu.be/D8khgTlFkk4

Buchbeschreibung:
Dicke Luft, Müll im Wald und Gift im Wasser: Unsere Umwelt ist in Gefahr und ...

 Secobarbital: ein fast vergessenes Barbiturat (tomfriedmann, 03.06.2022)
Secobarbital ist ein 1934 patentiertes Barbiturat, das in manchen Ländern noch heute als Schlafmittel oder zur Beruhigung vor medizinischen Eingriffen zur Anwendung kommt. In Europa ist es nicht mehr als Fertigarzneimittel erhältlich. In den USA wird es nach wie vor unter dem Namen Seconal gehandelt.

Zwar gibt es heute Schlaf- und Beruhigungsmittel, die ebenso zuverlässig wirken wie Barbiturate und zugleich weniger Risiken aufweisen, doch in manchen Fällen haben diese Substanzen n ...

 Orchideen im Sperrbezirk: Naturschützer schaffen Lebensraum und erhalten die Artenvielfalt im DBU-Naturerbe Wersener Heide! (Pflanzen, 16.03.2022)
Diese Pflanze will sich von überwachsenem Gras nicht den Rang ablaufen lassen: Das Gefleckte Knabenkraut ist eine lila-weiß blühende, schützenswerte Orchideenart mit einigen Ansprüchen.

Revierleiter Rainer Schmidt vom Bundesforstbetrieb Rhein-Weser hat das mittlerweile ausgeweitete Vorkommen der Pflanze auf der größtenteils für Passanten gesperrten DBU-Naturerbefläche Wersener Heide seit über 15 Jahren im Blick.

Auch in diesem Herbst hat er die passende Pflege organ ...

Werbung bei Pflanzen-Info-Portal.de:





Friedhöfe - mehr als Ruhestätten und Orte der Trauer

 
Pflanzen Tipps & Pflanzen Infos & Pflanzen News !  Aktuelles Amazon-Schnäppchen

Pflanzen Tipps & Pflanzen Infos & Pflanzen News !  Video Tipp @ Pflanzen-Info-Portal.de

Pflanzen Tipps & Pflanzen Infos & Pflanzen News !  Online Werbung

Pflanzen Tipps & Pflanzen Infos & Pflanzen News !  Verwandte Links
· Mehr aus der Rubrik Pflanzen Infos
· Weitere News von Pflanzen


Der meistgelesene Artikel zu dem Thema Pflanzen Infos:
RaketenSEO - der aktuelle Web-Contest endet bereits in vier Tagen!


Pflanzen Tipps & Pflanzen Infos & Pflanzen News !  Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

schlecht
normal
gut
Sehr gut
Exzellent



Pflanzen Tipps & Pflanzen Infos & Pflanzen News !  Online Werbung

Pflanzen Tipps & Pflanzen Infos & Pflanzen News !  Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden


Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel und alle sonstigen Beiträge, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2009 - 2024!

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keinerlei Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder alle sonstigen Verlinkungen führen.

Sie können die Schlagzeilen unserer neuesten Artikel durch Nutzung der Datei backend.php direkt auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch alle 2 Stunden aktualisiert.

Pflanzen News, Infos & Tipps - rund um Pflanze / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie sich weiterhin auf dieser Seite aufhalten, akzeptieren Sie unseren Einsatz von Cookies.

Friedhöfe - mehr als Ruhestätten und Orte der Trauer