ERGO-Verbrauchertipps 'Flughafenkontrollen'
Datum: Dienstag, dem 09. Februar 2016
Thema: Pflanzen Infos


Wirklich "nothing to declare?"

Stolperfalle Handgepäck

Seit November 2006 gelten auf allen internationalen Flügen, die in der EU starten, besondere Bestimmungen für das in der Kabine mitgeführte Handgepäck. Dass davon vor allem Flüssigkeiten wie Getränke und Parfums sowie gel- und cremeartige Substanzen wie etwa Kosmetika oder Zahnpasta betroffen sind, ist mittlerweile allgemein bekannt: Sie dürfen nur noch in begrenzter Menge (maximal 100 ml pro Einzelbehälter und insgesamt nicht mehr als ein Liter) und im wieder verschließbaren Plastikbeutel mitgeführt werden. Doch gelten die Vorschriften auch für lebenswichtige Herztropfen oder Babys Fläschchen? Die Experten der ERV (Europäische Reiseversicherung) wissen es genau: "Zwar fallen grundsätzlich alle flüssigen Substanzen unter die Sicherheitsbestimmungen, wenn sie mit dem Handgepäck an Bord sollen. Doch bei dringend benötigten Medikamenten oder Säuglingsnahrung machen die Behörden eine Ausnahme." Voraussetzung ist, dass der Fluggast nachweisen kann, dass er die mitgeführte Flüssigkeit an Bord braucht. "Am besten, Sie lassen sich die Notwendigkeit bereits vor Antritt der Flugreise von einem Arzt schriftlich bestätigen, beispielsweise mit einem Rezept", raten die Reise-Experten der ERV. "Um ganz auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie bei verschreibungspflichtigen Medikamenten vom Apotheker zudem Ihren Namen auf der Packung vermerken lassen."

Quelle: Europäische Reiseversicherung

www.reiseversicherung.de

Teure Schnäppchen im Reisegepäck

Zwar sind mit der Einführung des Binnenmarktes schon vor Jahren die Zollgrenzen zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union weggefallen, doch an hemmungsloses Shoppen zu streuerfreien Traumpreisen ist auch bei innereuropäischen Reisen meist nicht zu denken. Denn neben den noch immer geltenden nationalen Verbrauchs- und Umsatzsteuern sind die zulässigen Einfuhrmengen bei vielen Artikeln streng limitiert, wissen die Experten der ERV (Europäische Reiseversicherung): "Gerade bei beliebten Konsumgütern wie Kaffee, Alkohol oder Zigaretten ist Vorsicht geboten. Wer mehr als den 'Eigenbedarf' mitführt, macht sich nämlich nicht nur verdächtig, sondern unter Umständen sogar strafbar." Liegen die Grenzen für den innereuropäischen Reiseverkehr mit beispielsweise 800 Zigaretten oder 10 Litern hochprozentigem Alkohol noch verhältnismäßig hoch, gelten bei Einreise aus einem Drittland wesentlich strengere Vorschriften. Übersteigt der Gesamtwert der mitgebrachten Waren hier einen Betrag von 430 Euro pro Person, wird aus den günstigen Schnäppchen schnell ein teurer Spaß, denn dann heißt es "nachverzollen". Übrigens: Kann der Reisende den Wert der beanstandeten Waren nicht anhand einer Quittung belegen, ist der Zoll sogar berechtigt zu schätzen...

Quelle: Europäische Reiseversicherung

www.reiseversicherung.de

Souvenirs, Souvenirs

Leider ist auch der schönste Urlaub irgendwann vorbei. Was bleibt, sind meist nur die obligatorischen Urlaubsfotos und das eine oder andere landestypische Souvenir. Doch egal, ob für den eigenen Setzkasten oder die lieben Daheimgebliebenen - für viele dieser Mitbringsel ist die Reise kurz nach der Ankunft am deutschen Flughafen auch schon wieder vorbei. Der Grund: Unwissentlich verstoßen Touristen immer wieder gegen internationale Einfuhr- oder Artenschutzbestimmungen. "Oft handelt es sich bei den kunstvoll gearbeiteten Mitbringseln nämlich um Erzeugnisse aus Tierarten oder Pflanzen, die unter das 'Washingtoner Artenschutzübereinkommen' fallen", mahnen die Experten der ERV (Europäische Reiseversicherung). Kann der überraschte Urlauber dem Zoll dann kein amtliches Dokument für den fraglichen Korallenschmuck oder den Schlangenledergürtel präsentieren, drohen saftige Bußgelder - und im schlimmsten Fall sogar eine Anzeige. Der Rat der Reise-Experten deshalb: "Erkundigen Sie sich bereits im Vorfeld, welche Mitbringsel unbedenklich sind. Der Zoll gibt dazu beispielsweise unter www.artenschutz-online.de gerne Auskunft."

Quelle: Europäische Reiseversicherung

www.reiseversicherung.de

Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg - vielen Dank!

Über die Europäische Reiseversicherung

Die ERV versteht sich über ihre Kompetenz als Reiseversicherer hinaus als innovatives Dienstleistungsunternehmen. Die ERV hat über 100 Jahre Reiseschutz-Geschichte geschrieben und ist Marktführer unter den Reiseversicherern in Deutschland. Als einer der führenden Anbieter in Europa ist sie heute in 26 Ländern vertreten. Mit ihrem internationalen Netzwerk sorgt die ERV dafür, dass ihre Kunden vor, während und nach einer Reise optimal betreut werden.
Die ERV ist der Spezialist für Reiseschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.erv.de

Über die ERGO Versicherungsgruppe AG

Mit 19 Mrd. EUR Beitragseinnahmen ist ERGO eine der großen europäischen Versicherungsgruppen. ERGO ist weltweit in mehr als 30 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. In Europa ist ERGO die Nummer 1 in der Kranken- und der Rechtsschutzversicherung; im Heimatmarkt Deutschland gehört ERGO über alle Sparten hinweg zu den Marktführern. Über 50.000 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als selbstständige Vermittler hauptberuflich für die Gruppe. ERGO bietet ein umfassendes Spektrum an Versicherungen, Vorsorge und Serviceleistungen. Heute vertrauen über 40 Millionen Kunden der Kompetenz und Sicherheit der ERGO und ihrer Experten in den verschiedenen Geschäftsfeldern; allein in Deutschland sind es 20 Millionen Kunden. Ihnen bietet ERGO integrierte Versicherungs- und Dienstleistungskonzepte für ihre individuellen Bedürfnisse. Mehr unter www.ergo.com

ERGO Versicherungsgruppe AG
Dr. Monika Stobrawe
Victoriaplatz 2
40198 Düsseldorf
0211/477-5570

www.ergo.com/verbraucher

Pressekontakt:
HARTZKOM GmbH
Sabine Gladkov
Anglerstr. 11
80339
München
ergo@hartzkom.de
089/998 461-0
http://hartzkom.de


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Stolperfalle Handgepäck

Seit November 2006 gelten auf allen internationalen Flügen, die in der EU starten, besondere Bestimmungen für das in der Kabine mitgeführte Handgepäck. Dass davon vor allem Flüssigkeiten wie Getränke und Parfums sowie gel- und cremeartige Substanzen wie etwa Kosmetika oder Zahnpasta betroffen sind, ist mittlerweile allgemein bekannt: Sie dürfen nur noch in begrenzter Menge (maximal 100 ml pro Einzelbehälter und insgesamt nicht mehr als ein Liter) und im wieder verschließbaren Plastikbeutel mitgeführt werden. Doch gelten die Vorschriften auch für lebenswichtige Herztropfen oder Babys Fläschchen? Die Experten der ERV (Europäische Reiseversicherung) wissen es genau: "Zwar fallen grundsätzlich alle flüssigen Substanzen unter die Sicherheitsbestimmungen, wenn sie mit dem Handgepäck an Bord sollen. Doch bei dringend benötigten Medikamenten oder Säuglingsnahrung machen die Behörden eine Ausnahme." Voraussetzung ist, dass der Fluggast nachweisen kann, dass er die mitgeführte Flüssigkeit an Bord braucht. "Am besten, Sie lassen sich die Notwendigkeit bereits vor Antritt der Flugreise von einem Arzt schriftlich bestätigen, beispielsweise mit einem Rezept", raten die Reise-Experten der ERV. "Um ganz auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie bei verschreibungspflichtigen Medikamenten vom Apotheker zudem Ihren Namen auf der Packung vermerken lassen."

Quelle: Europäische Reiseversicherung

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Teure Schnäppchen im Reisegepäck

Zwar sind mit der Einführung des Binnenmarktes schon vor Jahren die Zollgrenzen zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union weggefallen, doch an hemmungsloses Shoppen zu streuerfreien Traumpreisen ist auch bei innereuropäischen Reisen meist nicht zu denken. Denn neben den noch immer geltenden nationalen Verbrauchs- und Umsatzsteuern sind die zulässigen Einfuhrmengen bei vielen Artikeln streng limitiert, wissen die Experten der ERV (Europäische Reiseversicherung): "Gerade bei beliebten Konsumgütern wie Kaffee, Alkohol oder Zigaretten ist Vorsicht geboten. Wer mehr als den 'Eigenbedarf' mitführt, macht sich nämlich nicht nur verdächtig, sondern unter Umständen sogar strafbar." Liegen die Grenzen für den innereuropäischen Reiseverkehr mit beispielsweise 800 Zigaretten oder 10 Litern hochprozentigem Alkohol noch verhältnismäßig hoch, gelten bei Einreise aus einem Drittland wesentlich strengere Vorschriften. Übersteigt der Gesamtwert der mitgebrachten Waren hier einen Betrag von 430 Euro pro Person, wird aus den günstigen Schnäppchen schnell ein teurer Spaß, denn dann heißt es "nachverzollen". Übrigens: Kann der Reisende den Wert der beanstandeten Waren nicht anhand einer Quittung belegen, ist der Zoll sogar berechtigt zu schätzen...

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Leider ist auch der schönste Urlaub irgendwann vorbei. Was bleibt, sind meist nur die obligatorischen Urlaubsfotos und das eine oder andere landestypische Souvenir. Doch egal, ob für den eigenen Setzkasten oder die lieben Daheimgebliebenen - für viele dieser Mitbringsel ist die Reise kurz nach der Ankunft am deutschen Flughafen auch schon wieder vorbei. Der Grund: Unwissentlich verstoßen Touristen immer wieder gegen internationale Einfuhr- oder Artenschutzbestimmungen. "Oft handelt es sich bei den kunstvoll gearbeiteten Mitbringseln nämlich um Erzeugnisse aus Tierarten oder Pflanzen, die unter das 'Washingtoner Artenschutzübereinkommen' fallen", mahnen die Experten der ERV (Europäische Reiseversicherung). Kann der überraschte Urlauber dem Zoll dann kein amtliches Dokument für den fraglichen Korallenschmuck oder den Schlangenledergürtel präsentieren, drohen saftige Bußgelder - und im schlimmsten Fall sogar eine Anzeige. Der Rat der Reise-Experten deshalb: "Erkundigen Sie sich bereits im Vorfeld, welche Mitbringsel unbedenklich sind. Der Zoll gibt dazu beispielsweise unter www.artenschutz-online.de gerne Auskunft."

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Die ERV ist der Spezialist für Reiseschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.erv.de

Über die ERGO Versicherungsgruppe AG

Mit 19 Mrd. EUR Beitragseinnahmen ist ERGO eine der großen europäischen Versicherungsgruppen. ERGO ist weltweit in mehr als 30 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. In Europa ist ERGO die Nummer 1 in der Kranken- und der Rechtsschutzversicherung; im Heimatmarkt Deutschland gehört ERGO über alle Sparten hinweg zu den Marktführern. Über 50.000 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als selbstständige Vermittler hauptberuflich für die Gruppe. ERGO bietet ein umfassendes Spektrum an Versicherungen, Vorsorge und Serviceleistungen. Heute vertrauen über 40 Millionen Kunden der Kompetenz und Sicherheit der ERGO und ihrer Experten in den verschiedenen Geschäftsfeldern; allein in Deutschland sind es 20 Millionen Kunden. Ihnen bietet ERGO integrierte Versicherungs- und Dienstleistungskonzepte für ihre individuellen Bedürfnisse. Mehr unter www.ergo.com

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