Bio-Honige auch von EU- Gentechnikgesetz betroffen?
Datum: Dienstag, dem 09. Februar 2016
Thema: Pflanzen Infos


Imker ziehen vor Bundesverfassungsgericht wegen Anbau gentechnisch veränderter Organismen (GVO) und möglichen Auswirkungen auf die Bienenkulturen

Verbraucher/Innen sollten erfahren, welche Zutaten in Lebensmitteln stecken. Zum 13.12.2014 wird das neue EU-Lebensmittelrecht die deutsche Kennzeichnungspflicht ablösen und in Kraft treten. Zu diesem Zeitpunkt müssen nun zusätzlich die Nährwerte auf den Etiketten vermerkt werden. Aus Sicht der Kulinaristen, die ausnahmslos hochwertige und ausgefallene Bio-Honige vermarkten, ein Schritt in die richtige Richtung. Auch beinhaltet das Gesetz keine Absenkung der hohen, deutschen Standards. Im Gegenteil, Allergene müssen ausgewiesen werden und z.B. versteckte Zucker können durch die Angaben leichter ausgemacht werden.
Andererseits hat das EU-Parlament gerade ein Gesetz verabschiedet, dass Verbraucher keinen Aufschluss darüber gibt, ob Honige und Bio-Honige Pollen von genmanipulierten Pflanzen enthalten. Der Pollen wird als natürlicher Bestandteil der Bio-Honige verstanden und muss deshalb nicht als Zutat auf das Etikett. Die Klarstellung erfolgte aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom September 2011. Damals hatten die Richter geurteilt, dass Honige und natürlich auch Bio-Honige mit gentechnisch veränderten Pollen als solcher gekennzeichnet werden muss. Die Kulinaristen führen unter anderem Bio-Honige mit Propolis im Shop, der bekannt ist durch seine antibiotische und antibakterielle Wirkung. Gerade bei diesen ausgefallenen Mischungen achten die Kunden auf ausgewiesene Bioqualität ohne Gentechnik. Wird dies in Zukunft auch zu gewährleisten sein? „Unser Bio-Honig mit Propolis wirkt nicht nur antibakteriell, er ist auch entzündungshemmend“ so Roth. „Wir machen uns Sorgen, dass die positive Wirkung des Propolis von einer Gentechnik-Debatte überlagert wird und der Kunde durch nicht erforderliche Deklaration verunsichert ist“ so Roth.

Da mittlerweile auch der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen auf ausgewiesenen Flächen in Deutschland erlaubt ist – stehen Imker vor immer neuen Herausforderungen. Sie ziehen mit ihren Bienenstöcke zwar an andere Stellen, um Verunreinigungen zu vermeiden. Doch welche Auswirkungen hat der Auszug der Bienen generell auf die betroffene Fläche? Die volkswirtschaftliche Leistung der Bienen bei der Bestäubung von Wild- Kultur und Nutzpflanzen wird auf ca. 2 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt. Was passiert, wenn besondere Flächen nun nur noch eingeschränkt bestäubt werden?

Die Kulinaristen sind spezialisiert auf Bio-Rohkost und ausgefallene Bio-Honige. „Wir kaufen ausschließlich von Imkern mit ökologischer Imkerei und legen auf die Qualität unserer Mischungen besonderen Wert“ so die Geschäftsführerin der Kulinaristen, Birgit Roth. Im Sortiment der Kulinaristen finden sich nur Bio-Honige vom Imkern, die die Bienen artgerecht halten, keinen Industriezucker zu füttern und z.B. auch die Milbe nicht mit Chemie, sondern mit natürlicher Ameisensäure bekämpfen. Doch wie soll die Trennung in der freien Natur auf Dauer aufrecht erhalten werden? „Langfristig können wir uns allerdings vorstellen, dass es zu einer Verunreinigung auch der Bio-Honige kommt“. Weitere Informationen finden sie auf dem blog unter imker-ziehen-vor-bundesverfassungsgericht der Kulinaristen.

Ansprechpartner für die Presse: Birgit Roth
Die Kulinaristen GmbH
Bahnhofstrasse 7
67346 Speyer
+49 06232/ 6729711


(Weitere interessante BIO News, BIO Infos & BIO Tipps gibt es hier.)

Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> Kulinaristin << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Imker ziehen vor Bundesverfassungsgericht wegen Anbau gentechnisch veränderter Organismen (GVO) und möglichen Auswirkungen auf die Bienenkulturen

Verbraucher/Innen sollten erfahren, welche Zutaten in Lebensmitteln stecken. Zum 13.12.2014 wird das neue EU-Lebensmittelrecht die deutsche Kennzeichnungspflicht ablösen und in Kraft treten. Zu diesem Zeitpunkt müssen nun zusätzlich die Nährwerte auf den Etiketten vermerkt werden. Aus Sicht der Kulinaristen, die ausnahmslos hochwertige und ausgefallene Bio-Honige vermarkten, ein Schritt in die richtige Richtung. Auch beinhaltet das Gesetz keine Absenkung der hohen, deutschen Standards. Im Gegenteil, Allergene müssen ausgewiesen werden und z.B. versteckte Zucker können durch die Angaben leichter ausgemacht werden.
Andererseits hat das EU-Parlament gerade ein Gesetz verabschiedet, dass Verbraucher keinen Aufschluss darüber gibt, ob Honige und Bio-Honige Pollen von genmanipulierten Pflanzen enthalten. Der Pollen wird als natürlicher Bestandteil der Bio-Honige verstanden und muss deshalb nicht als Zutat auf das Etikett. Die Klarstellung erfolgte aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom September 2011. Damals hatten die Richter geurteilt, dass Honige und natürlich auch Bio-Honige mit gentechnisch veränderten Pollen als solcher gekennzeichnet werden muss. Die Kulinaristen führen unter anderem Bio-Honige mit Propolis im Shop, der bekannt ist durch seine antibiotische und antibakterielle Wirkung. Gerade bei diesen ausgefallenen Mischungen achten die Kunden auf ausgewiesene Bioqualität ohne Gentechnik. Wird dies in Zukunft auch zu gewährleisten sein? „Unser Bio-Honig mit Propolis wirkt nicht nur antibakteriell, er ist auch entzündungshemmend“ so Roth. „Wir machen uns Sorgen, dass die positive Wirkung des Propolis von einer Gentechnik-Debatte überlagert wird und der Kunde durch nicht erforderliche Deklaration verunsichert ist“ so Roth.

Da mittlerweile auch der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen auf ausgewiesenen Flächen in Deutschland erlaubt ist – stehen Imker vor immer neuen Herausforderungen. Sie ziehen mit ihren Bienenstöcke zwar an andere Stellen, um Verunreinigungen zu vermeiden. Doch welche Auswirkungen hat der Auszug der Bienen generell auf die betroffene Fläche? Die volkswirtschaftliche Leistung der Bienen bei der Bestäubung von Wild- Kultur und Nutzpflanzen wird auf ca. 2 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt. Was passiert, wenn besondere Flächen nun nur noch eingeschränkt bestäubt werden?

Die Kulinaristen sind spezialisiert auf Bio-Rohkost und ausgefallene Bio-Honige. „Wir kaufen ausschließlich von Imkern mit ökologischer Imkerei und legen auf die Qualität unserer Mischungen besonderen Wert“ so die Geschäftsführerin der Kulinaristen, Birgit Roth. Im Sortiment der Kulinaristen finden sich nur Bio-Honige vom Imkern, die die Bienen artgerecht halten, keinen Industriezucker zu füttern und z.B. auch die Milbe nicht mit Chemie, sondern mit natürlicher Ameisensäure bekämpfen. Doch wie soll die Trennung in der freien Natur auf Dauer aufrecht erhalten werden? „Langfristig können wir uns allerdings vorstellen, dass es zu einer Verunreinigung auch der Bio-Honige kommt“. Weitere Informationen finden sie auf dem blog unter imker-ziehen-vor-bundesverfassungsgericht der Kulinaristen.

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