Prüfplaketten nach BGV A3
Datum: Dienstag, dem 09. Februar 2016
Thema: Pflanzen Infos


Verschieden Geräte und Fahrzeuge müssen bestimmten gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Aus diesem Grund müssen sie regelmäßig von Mitarbeitern der zulässigen Überwachungsorganisation überprüft werden. Ist alles in Ordnung erhalten die Geräte beziehungsweise die Fahrzeuge eine Kennzeichnung in Form einer Prüfplakette. Bei Kraftfahrzeugen befindet sie sich auf dem hinteren Kennzeichen. Bis zum Jahr 1973 bestand das Farbschema aus vier Farben (weiß, grün, gelb, blau), welches danach auf sechs Farben (braun, rosa, grün, orange, blau, gelb) verändert wurde. Die Farbmuster wiederholen sich aller sechs Jahre. Auf dieser ist ersichtlich, wann die nächste Überprüfung wieder notwendig ist. So müssen in regelmäßigen Abständen etwa Aufzüge, Feuerlöscher, PKW, LKW, Gasflaschen und Pflanzenschutzgeräte von ausgebildetem Fachpersonal überprüft werden. Durch eine spezielle Verarbeitung dieser Plaketten werden Manipulationen verhindert. Möchte man diese ablösen, um sie zum Beispiel an einem anderen Fahrzeug oder einem anderen Gerät wieder anzukleben, ist das auch nicht möglich. Denn beim Ablösen der Prüfplakette wird diese zerstört. Auch ist das Ablösen oder Manipulieren dieser amtlichen Aufkleber strafbar. Die Plakette ist in verschiedenen Farben erhältlich. Aber auch der Durchmesser dieser Aufkleber ist unterschiedlich. Sogar der Aufdruck kann ein unterschiedliches Design haben, je nach gesetzlicher Grundlage der Überprüfung. Bei der runden Form sind außen zumeist die Zahlen,die für die Monate und das Jahr stehen. In der Mitte kann verschiedenes stehen, in etwa: „Nächste Prüfung“, „geprüft gemäß VDE“,“geprüft am …., durch ...., gemäß § …., nächster Prüftermin“, „geprüft nach BGV A3“oder auch „Nächste Wartung“. Aber nicht nur Fahrzeuge und Geräte werden auf Funktionstüchtigkeit überprüft. Es wird auch die elektrische Spannung und bei Fabrikanlagen die Immission geprüft. Bei einigen Geräten, wie dem Feuerlöscher wird auf dem Aufkleber nicht das Datum der nächsten Überprüfung angegeben sondern das Datum der letzten Prüfung. Kraftfahrzeuge wurden schon lange vor der Einführung der TÜV-Prüfplakette auf ihre Verkehrstauglichkeit untersucht. Damals waren die Zulassungsstellen dafür verantwortlich die Fahrzeughalter aufzufordern, ihr Fahrzeug beim TÜV vorzustellen. Doch dies war mit einem hohen Zeit- und Personalaufwand verbunden. Deshalb musste eine Alternative dafür gefunden werden. Also wurde 1960 die Plakette eingeführt und die DEKRA ließ sich 1961 als Überwachungsorganisation amtlich anerkennen. Zugleich wurden in den verschieden Städten mit dem Aufbau von modernen Prüfstellen begonnen. Aber das war noch nicht der Beginn der Sicherheitsüberprüfungen von Fahrzeugen und Geräten. Der Württembergische Dampfkessel-Revisionsverein hat am 15. Oktober 1910 eine Spezialabteilung zur Fahrzeugprüfung gegründet, einen Vorgänger der TÜV SÜD.
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Verschieden Geräte und Fahrzeuge müssen bestimmten gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Aus diesem Grund müssen sie regelmäßig von Mitarbeitern der zulässigen Überwachungsorganisation überprüft werden. Ist alles in Ordnung erhalten die Geräte beziehungsweise die Fahrzeuge eine Kennzeichnung in Form einer Prüfplakette. Bei Kraftfahrzeugen befindet sie sich auf dem hinteren Kennzeichen. Bis zum Jahr 1973 bestand das Farbschema aus vier Farben (weiß, grün, gelb, blau), welches danach auf sechs Farben (braun, rosa, grün, orange, blau, gelb) verändert wurde. Die Farbmuster wiederholen sich aller sechs Jahre. Auf dieser ist ersichtlich, wann die nächste Überprüfung wieder notwendig ist. So müssen in regelmäßigen Abständen etwa Aufzüge, Feuerlöscher, PKW, LKW, Gasflaschen und Pflanzenschutzgeräte von ausgebildetem Fachpersonal überprüft werden. Durch eine spezielle Verarbeitung dieser Plaketten werden Manipulationen verhindert. Möchte man diese ablösen, um sie zum Beispiel an einem anderen Fahrzeug oder einem anderen Gerät wieder anzukleben, ist das auch nicht möglich. Denn beim Ablösen der Prüfplakette wird diese zerstört. Auch ist das Ablösen oder Manipulieren dieser amtlichen Aufkleber strafbar. Die Plakette ist in verschiedenen Farben erhältlich. Aber auch der Durchmesser dieser Aufkleber ist unterschiedlich. Sogar der Aufdruck kann ein unterschiedliches Design haben, je nach gesetzlicher Grundlage der Überprüfung. Bei der runden Form sind außen zumeist die Zahlen,die für die Monate und das Jahr stehen. In der Mitte kann verschiedenes stehen, in etwa: „Nächste Prüfung“, „geprüft gemäß VDE“,“geprüft am …., durch ...., gemäß § …., nächster Prüftermin“, „geprüft nach BGV A3“oder auch „Nächste Wartung“. Aber nicht nur Fahrzeuge und Geräte werden auf Funktionstüchtigkeit überprüft. Es wird auch die elektrische Spannung und bei Fabrikanlagen die Immission geprüft. Bei einigen Geräten, wie dem Feuerlöscher wird auf dem Aufkleber nicht das Datum der nächsten Überprüfung angegeben sondern das Datum der letzten Prüfung. Kraftfahrzeuge wurden schon lange vor der Einführung der TÜV-Prüfplakette auf ihre Verkehrstauglichkeit untersucht. Damals waren die Zulassungsstellen dafür verantwortlich die Fahrzeughalter aufzufordern, ihr Fahrzeug beim TÜV vorzustellen. Doch dies war mit einem hohen Zeit- und Personalaufwand verbunden. Deshalb musste eine Alternative dafür gefunden werden. Also wurde 1960 die Plakette eingeführt und die DEKRA ließ sich 1961 als Überwachungsorganisation amtlich anerkennen. Zugleich wurden in den verschieden Städten mit dem Aufbau von modernen Prüfstellen begonnen. Aber das war noch nicht der Beginn der Sicherheitsüberprüfungen von Fahrzeugen und Geräten. Der Württembergische Dampfkessel-Revisionsverein hat am 15. Oktober 1910 eine Spezialabteilung zur Fahrzeugprüfung gegründet, einen Vorgänger der TÜV SÜD.
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