Mospilan SG gegen die Kirschfruchtfliege genehmigt
Datum: Dienstag, dem 09. Februar 2016
Thema: Pflanzen Infos


Zunächst eine Anwendung bei 21 Tagen Wartezeit möglich, Erweiterung der Genehmigung wird kurzfristig erwartet

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat jetzt für die Saison 2010 die Genehmigung nach § 11 PflSchG für Mospilan SG zum einmaligen Einsatz gegen die Kirschfruchtfliege erteilt. Somit wird eine wichtige Lücke in der Erzeugung von hochwertigen Qualitätskirschen geschlossen.
Die Genehmigung gilt vom 19.Mai 2010 und ist für 120 Tage gültig. Die maximal mögliche Einsatzzeit für Mospilan SG endet demnach am 15. September 2010.

Mospilan SG (200 g/kg Acetamiprid) wird gegen die Kirschfruchtfliege mit 0,125 kg/ha und Meter Kronenhöhe bei einer angenommenen Wassermenge von 500 l eingesetzt. Aus diesem Verhältnis resultiert eine allgemeine Konzentration von 0,025%, d. h. 25 g Mospilan SG je 100 l Spritzbrühe. Die Wartezeit beträgt aktuell 21 Tage.
Anfang Juni wird die Genehmigung für zwei Behandlungen bei einer Wartezeit von 14 Tagen erwartet.

Ihr Ansprechpartner für Pressefragen:
Dr. Henning Götzke
Stähler Deutschland GmbH & Co. KG
Tel.: 04141-920452
Mobil: 0171-6444569
Fax: 04141-920410
E-Mail: dr_h_goetzke@staehler.com

Stähler Deutschland ist das leistungsstarke Vertriebsunternehmen für Pflanzenschutzmittel der
Stähler-Gruppe in Deutschland.

Stähler Deutschland stützt sich auf den Anspruch der Stähler-Gruppe

- Ein eigenständiger und bedeutender Anbieter im Pflanzenschutzmarkt zu sein und zu bleiben; die Partnerschaft mit der dänischen Cheminova verstärkt diese Position laufend weiter

- Eigene, bisher nicht am deutschen Markt verfügbare Pflanzenschutzwirkstoffe zu entwickeln

- Pflanzenschutzmittel mit hohem Qualitätsstandard und praxisgerechtem Leistungsprofil zu liefern

Stähler Deutschland GmbH & Co. KG
Dr. Henning Götzke
Stader Elbstr. 26 - 28
21683
Stade
dr_h_goetzke@staehler.com
04141 92 04 52
http://staehler.com


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Zunächst eine Anwendung bei 21 Tagen Wartezeit möglich, Erweiterung der Genehmigung wird kurzfristig erwartet

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat jetzt für die Saison 2010 die Genehmigung nach § 11 PflSchG für Mospilan SG zum einmaligen Einsatz gegen die Kirschfruchtfliege erteilt. Somit wird eine wichtige Lücke in der Erzeugung von hochwertigen Qualitätskirschen geschlossen.
Die Genehmigung gilt vom 19.Mai 2010 und ist für 120 Tage gültig. Die maximal mögliche Einsatzzeit für Mospilan SG endet demnach am 15. September 2010.

Mospilan SG (200 g/kg Acetamiprid) wird gegen die Kirschfruchtfliege mit 0,125 kg/ha und Meter Kronenhöhe bei einer angenommenen Wassermenge von 500 l eingesetzt. Aus diesem Verhältnis resultiert eine allgemeine Konzentration von 0,025%, d. h. 25 g Mospilan SG je 100 l Spritzbrühe. Die Wartezeit beträgt aktuell 21 Tage.
Anfang Juni wird die Genehmigung für zwei Behandlungen bei einer Wartezeit von 14 Tagen erwartet.

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